König Rudolf I. von Habsburg

Mandat über flüchtige Juden vom 6.12.1286

Rudolf, von Gottes Gnaden Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, entbietet den klugen Männern, dem Kämmerer, dem Schultheiß, den Richtern, den Ratsherren und allen Bürgern von Mainz, seinen lieben Getreuen, seine Huld und alles Gute.
Da die Juden samt und sonders als Unsere Kammerknechte mit all ihren Leuten und all ihrer Habe Uns besonders zugehören - oder denjenigen Fürsten, denen diese Juden von Uns und dem Reich zu Lehen verliehen wurden - ist folgendes angemessen und richtig, ja völlig dem Recht entsprechend: Wenn einige dieser Juden flüchtig geworden sind und sich ohne Unsere oder ihres Herren besondere Erlaubnis und Zustimmung über das Meer begeben haben, um sich ihrer wahren Herrschaft zu entziehen, dann können Wir oder die Herren, denen sie zugehören, hinsichtlich aller ihrer Besitzungen, Habseligkeiten und beweglichen und unbeweglichen Güter, wo immer sie gefunden werden können, Uns erlaubterweise einmischen und sie wohlberechtigt in Unsere Gewalt nehmen.
Damit sich nun solch versuchtes Unrecht in besonderem Maße gegen diese flüchtigen Juden selbst richtet, geben Wir, im Vertrauen auf die Umsicht und Treue des hochwürdigen Fürsten Heinrich Erzbischof von Mainz, Unseres hochgeliebten Sekretärs, und des edlen Herrn Eberhards Graf von Katzenelnbogen ihnen über alle Juden von Speyer, Worms, Oppenheim, Mainz und über alle Juden der Wetterau durch Gegenwärtiges die Vollmacht, die Besitzungen, Habseligkeiten, beweglichen und unbeweglichen Güter flüchtiger Juden, wo immer sie sie finden, ohne Widerspruch von irgend jemand in ihre Gewalt zu nehmen und nach ihrem Gutdünken darüber zu verordnen und zu verfügen, wie es ihnen gut scheint. Deswegen bitten Wir eure Treue mit vollstem Nachdruck, ihr möchtet euch bemühen, den Genannten, dem Erzbischof und dem Grafen, in dem Vorgenannten so wirksam und treu zu helfen und beizustehen, dass Wir daraufhin die Bereitwilligkeit eurer Hingabe mit vollem Recht empfehlen können.
Gegeben zu Speyer, am 6. Dezember, im 14. Jahr Unseres Königtums.


Quellenliste