König Rudolf I. von Habsburg

Verpfändung der Judensteuer an einen Burgmann vom 6.5.1287

Wir, Rudolf, von Gottes Gnaden Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, wollen, es möge zur Kenntnis aller Getreuen des heiligen Romischen Reiches gelangen: Die willkommenen und verdienstvollen Dienstleistungen und die Taten unerschütterlicher Treue, mit denen der edle Herr Gerlach von Limburg, Unser lieber Getreuer, sich Uns gegenüber unermüdlich ausgezeichnet hat, huldvoll vor Augen, glaubten Wir, ihn in der Burg Kalsmunt [oberhalb Wetzlars] für Uns und das Reich als Burgmann einsetzen zu sollen, und haben ihm dafür versprochen, Wir wollten ihm dreihundert Mark Silber geben. Wir hielten es für richtig, ihm für dieses Geld die Juden von Limburg, Unsere Kammerknechte, in der Weise zu verpfänden, dass er von ihnen alljährlich die gebührenden und gewöhnlichen Dienstleistungen erhält und sie nicht über diese Pflicht hinaus belastet und belästigt, und er soll sie solange behalten, bis die genannten 300 Mark diesem Gerlach von Uns oder Unseren Nachfolgern im Reich voll gezahlt sind. Nach derart erfolgter Zahlung aber soll zuvor genannter Gerlach besagte 300 Mark Silber zum Kauf von Landgütern verwenden und gehalten sein, für diese Landgüter als Burglehen stets Dienst zu leisten. Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtiges Schriftstück daraufhin abfassen und mit dem Siegel Unserer Hoheit versehen lassen.
Gegeben zu Mainz, am 5. Mai, in der 15. Indiktion, im Jahre des Herrn 1287, dem 14. Jahr Unseres Königtums.


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