Bewertungsmail an die Charité

Damen und Herren!
In Ihrem Entlassungsverfahren bitten Sie um eine Rückmeldung zur Zufriedenheit. Dem will ich hiermit nachkommen:

Während meines stationären Aufenthalts blieben die Belüftungsmöglichkeiten des Zimmers durchweg unbefriedigend, da sich die Fenster nur kippen ließen. Zeitweise drang zudem viel Qualm von den Rauchern unten im Hof herein.

Leider gehen vielen Mitarbeitern Verwaltungsvorschriften vor dem Patientenwohl.
Um so mehr kritisiere ich solche Vorgaben, namentlich die Anweisung, Maskenbefreiungen nicht anzuerkennen und die Behandlung gegebenenfalls zu verweigern. Solches widerspricht nicht allein dem Hypokratischen Eid und stellt gegebenenfalls eine unterlassene Hilfeleistung dar. Es widerspricht nicht nur altem Recht wie beispielsweise den Menschenrechten, dem Grundgesetz Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit), dem Arbeitsschutzrecht (Regelungen bezüglich Maskentragens) usw. Die Dienstanweisung verstößt ebenfalls gegen geltendes neues Recht, namentlich die Verordnung des Landes Berlin, welche ausdrücklich Ausnahmen bei der Verpflichtung zum Tragen von Masken vorsieht (Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung §2 Absatz 2; ferner darüber hinaus allgemein in Räumen §2 Absatz 1 Satz 2).
Zu den gesundheitlichen Gefahren von Masken siehe unter anderem die Studie von 8 Ärzten und Wissenschaftlern.
Zur Wirksamkeit von Masken siehe unter anderem die Studie von Prof. Kappstein.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Herde


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Oliver H. Herde