Doktorarbeit Anna Terschüren, Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR: Die Reform der Rundfunkfinanzierung in
Deutschland
"...entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde. Im Ergebnis ist die Reform als inkonsequent zu bezeichnen..."
Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Christiane Kehder, Dr. Ina Loebert: Eine liberale Rundfunkordnung für die Zukunft
"...Deutschland heute über den weltweit größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfügt. Eine ökonomische Rechtfertigung dafür gibt es nicht..."
Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther: Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen
"...der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist."
Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland: Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen
"...Nach volkwirtschaftlichen Maßstäben handelt es sich aufgrund der Marktstruktur und des technischen Fortschritts bei Rundfunkleistungen um private Güter. Somit erscheint auch die verfassungsrechtliche Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ökonomisch als nicht (mehr) gerechtfertigt..."
Ingmar Vetter, Soziale Union: Rechtswissenschaftliche Expertise zum verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag
"Die Erhebung einer speziellen Gebühr für ausschließlich die Unterrichtung aus öffentlich-rechtlichen und somit allgemein zugänglichen Quellen stellt... keine gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ungehinderte Unterrichtung dar. Ferner ist die Erhebung von Gebühren für die Gewährleistung von Grundrechten bereits von Grundgesetzes wegen gemäß Art. 1 GG verboten."
Ass. iur. Ermano Geuer: Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen "Rundfunkbeitrag"
"...Die herangezogenen Kriterien sind größtenteils vollkommen sachfremd. Schon die Verknüpfung von Rundfunkbeiträgen und Mitarbeitern ist fragwürdig... Auch die "Beiträge" für gewerblich genutzte KfZ verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Hier hat der Gesetzgeber einen Systembruch geschaffen..."
Prof. Dr. Rupprecht Podszun: Kartellrechtswidriges Verhalten der öffentlich- rechtlichen Fernsehkonzerne im Bereich technischer Dienstleistungen für Filme (Zusammenfassung)
"...entziehen öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten einen besonders attraktiven Teil des Marktes dem Wettbewerb, was als missbräuchlicher Behinderungswettbewerb und als unzulässige Absprache anzusehen ist. ...wird die Marktstruktur nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben."
Dr.
Yves Schneider, Dr. Stephan Vaterlaus, Patrick Zenhäusern (Schweiz): Analyse von Wettbewerbsverzerrungen / Wettbewerbswirkungen der Gebührenfinanzierung des Service public
"Ebenfalls verzerrend wirken sämtliche Gebühreneinnahmen, die in die Verbreitung der Sendungen über eigene Kanäle fliessen. Schliesslich sind die Werbeeinnahmen der SRG hinzuzuzählen. Diese entfalten zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen im Werbemarkt."
Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Waldhoff: Selbsttitulierung und öffentlich-rechtliche Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen
"Die Zeit öffentlich-rechtlicher Vollstreckungsprivilegien ist abgelaufen."
Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart: Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder
"...Schon wegen fehlender Zuständigkeit der Länder ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig und verletzt die betroffenen Unternehmen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG... gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG..."
Richter Dr. Thomas Exner, Rechtsanwalt Dennis Seifarth: Der neue "Rundfunkbeitrag" - Eine verfassungswidrige Reform
"...Diese Fortentwicklung der Rundfunkabgabe stellt jedoch das Interesse an der Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen und ist damit verfassungswidrig... So wie etwa eine Hundesteuer nicht an die Haltung von Katzen anknüpfen kann, kann die Abgabenpflicht zur Finanzierung des Rundfunks nicht an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen..."
Rechtsanwalt Frank Auerbach für den Verband deutscher Grundstücksnutzer: Der Rundfunkbeitrag - eine
Steuer unter falscher Flagge?
"Nach dem allgemeinen Abgabenverständnis liegt nahe, daß es sich hier um eine Steuer handelt, die jedoch aus diversen fiskalischen Gründen nicht so genannt wird..."
Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Waldhoff: Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Text im Web nicht gefunden)
Heiko Hilker: Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags
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| Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat. Mahatma Gandhi |
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