GEZ - was nun?

Völlig legaler und ungefährlicher Widerstand gegen die GEZ

  • Für Antworten die mitgesendeten Umschläge verwenden und nicht frankieren!
  • Sind die Antwortumschläge alle, nur noch per Mail antworten. Ausnahme: der Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid/Beitragsbescheid muss leider per Post erfolgen, falls man später klagen will.
  • Auch Fragen, Beschwerden, Hinweise auf Rechtsgutachten und dergleichen kann man nach Belieben zahlreich per Mail kostenlos an die jeweils zuständige Rundfunkanstalt (Berlin und Brandenburg: beitragsservice@rbb-online.de) und zwecks bürokratischen Zusatzaufwandes zugleich auch an die GEZ (info@rundfunkbeitrag.de-mail.de) richten. Geantwortet wird üblicherweise in belangloser Serienbriefmanier - aber schriftlich und auf Dauer für die Verbrecherbande teuer.
  • Auf keinen Fall eine Einzugsermächtigung erteilen! Sollte bereits eine erfolgt sein, diese widerrufen! Wer sich Arbeit ersparen will, kann notfalls einen Dauerauftrag einrichten, der aber jeweils zu deutlich verspätetem Termin ausgeführt werden sollte.
  • Wer sich eine vollständige Zahlungsverweigerung nicht zutraut, kann wenigstens deutlich verspätet zahlen. Leider wird die "Zahlungserinnerung" der GEZ nicht mehr versendet, sondern angeblich vier Wochen nach der "Fälligkeit" ein "Säumniszuschlag" von 8 Euro zusätzlich berechnet.
  • Zahlungen nur mit vorbehaltlichem Vermerk anweisen und mit dem Gesamtbetrag versehen, den die einem schon schulden. Den kann man übrigens erfahren, indem man einmal jährlich das Recht auf Selbstauskunft über die gespeicherten Daten bezüglich der eigenen Person einfordert.
  • Unter rechtlichen Umständen wäre ein Verjährungsbeginn der Forderung an die GEZ erst ab dem Rechtsspruch möglich, welcher die Gebühren als unrechtmäßig erkennt. Da sich die GEZ aber auch anderswo außerhalb jeder Rechtsnorm bewegt, sollte man alle zwei bis drei Jahre sein Geld zurückfordern.
  • Bei Steuererklärungen oder Anträgen zum Beispiel auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung immer die Zwangsgebühr als Sonderausgabe angeben, um auch den Ämtern ein Gefühl für die Belastung näherzubringen.

    Wer bislang nicht bezahlt hat

    Wer bislang nicht bezahlt hat, sollte dabei bleiben. Das erste Schreiben der GEZ mit der Bitte um Prüfung kann man getrost ignorieren, da daraus keine rechtlichen Folgen resultieren. Auch die Folgeschreiben haben wenig Bedeutung, solange sie als INFOPOST oder DIALOGPOST gekennzeichnet sind und somit getrost als Werbung verstanden werden dürfen. Oberstes Gebot sollte das Zeit-Schinden und Behindern der 'Beitragsservice'-Firma sein, zumal noch immer grundlegende Rechtsurteile ausstehen und nicht klar ist, wie lange man danach auf eine Rückzahlung warten muss.
    Ferner sei aus einem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) zitiert:
    "Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist - insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist - als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung."
    Daraus folgt: Die GEZ (heute: der Beitragsservice) kann ihre "Zahlungsaufforderungen" auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner (heute: Beitragsschuldner) nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

    Wer einen Widerspruchsbescheid erhalten hat

    Will man die Klagefrist einhalten, muss man dennoch nicht sogleich alle Argumente in einer Klage auffahren. Man kann sie einreichen unter dem "ausdrücklichen Vorbehalt" einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

    Sich wehren und aktiv sein

    So treiben GEZ-Gegner die Gebührenstelle in den Wahnsinn
    Ratgeber: Eigene Petition gegen die GEZ einreichen
    Klagen statt zahlen
    Einspruch gegenüber der Behörde (doc)
    So können Sie gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagen
    Rundfunksteuer unter Vorbehalt zahlen
    Rechtsanwalt: Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt
    Zahlungsstreik
    Flugblätter gegen die GEZ (pdf)

    Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat. - Mahatma Gandhi


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