Zur Anregung:

Alternative Angaben zum "Rundfunkbeitrag"

GEZ
("AZDBS")
50439 Köln

Ihre Infopost vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren!
Leider ist es mir erst jetzt möglich, eine Erwiderung zu formulieren, da in Ihrem oben genannten Schreiben viele bedeutende Informationen fehlen, welche ich nur mit Mühe und lediglich zum Teil recherchieren konnte. In der Kürze der Zeit sind noch einige Fragen offen geblieben, deren Beantwortung für meine endgültige Stellungnahme Voraussetzung ist:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es sich bei der sogenannten "Haushaltsabgabe" um eine verdeckte Zwecksteuer handelt oder ob sie durch irgendeine Form des Vertrages zustandegekommen ist. In letzterem Falle fechte ich jeden zwischen Ihnen und mir zustandegekommenen Vertrag gemäß BGB 123, hilfsweise gemäß BGB 119 an.
Bitte teilen Sie mir gegebenenfalls mit, welche Person oder welches Gremium die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG 2,1 geschützte Vertragsfreiheit eingeschränkt oder aufgehoben hat. Bitte teilen Sie mir in diesem Falle mit, aufgrund welcher Gesetze oder Verordnungen dies ermöglicht wurde.
Bitte teilen Sie mir gegebenenfalls mit, welche Person oder welches Gremium die aus MRK 19 und ebenso GG 5 folgende Freiheit der Wahl der Informationsquellen eingeschränkt oder aufgehoben hat. Bitte teilen Sie mir in diesem Falle mit, aufgrund welcher Gesetze oder Verordnungen dies ermöglicht wurde.
Sie erwähnen in Ihrem Schreiben den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ohne ihn zu zitieren. Bitte senden Sie mir diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu. Bitte erklären Sie mir, wie ein Vertrag für nicht unterzeichnende Dritte verpflichtend sein kann.
Sie erwähnen in Ihrem Schreiben, dass die zuständige Landesrundfunkanstalt Auskünfte verlangen kann. Laut Ihrer Selbstbezeichnung handelt es sich bei Ihnen NICHT um die betreffende Stelle. Welche Landesrundfunkanstalt ist für mich zuständig; wie lauten die Kontaktdaten? Sind Sie berechtigt oder beauftragt, die für mich Landesrundfunkanstalt zu vertreten? Durch welchen Rechtsakt ist diese Berechtigung erfolgt?
Welche Rolle spielt es, ob und wie viel der Angebote der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne konsumiert werden? Bitte begründen Sie Ihre Rechtsauffassung. Ist es richtig, dass Einzelpersonen im Falle eines Zweitwohnsitzes die Gebühr/Steuer doppelt bezahlen müssen? Ist es richtig, dass Einzelpersonen innerhalb einer Gemeinschaftswohnung nur einen entsprechenden Bruchteil der Gebühr/Steuer zu zahlen haben? Muss für leerstehende Wohnungen gezahlt werden? Falls ja: Wer muss für leerstehende Wohnungen aufkommen und warum? Muss für Wohnungen von Verstorbenen gezahlt werden? Ist es richtig, dass Betriebe und öffentliche Einrichtungen ebenfalls die Gebühr/Steuer entrichten müssen, obgleich alle dort Beschäftigten zugleich wohnen? Ist es richtig, dass kein Mensch mehrmals zur selben Zeit die Angebote der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne konsumieren kann?
Ist es richtig, dass in den programmgestaltenden Gremien der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne zu einem hohen Anteil Vertreter politischer Parteien sitzen und gegen meine politischen Überzeugungen auf Programminhalte Einfluss nehmen?
Ist es richtig, dass in den programmgestaltenden Gremien der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne Vertreter der christlichen Kirchen sitzen und gegen meine religiösen Überzeugungen auf Programminhalte Einfluss nehmen? Sind weitere Religionen und der Atheismus vertreten?
Sind die "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne unabhängig von politischen Parteien und christlichen Kirchen? Bitte nennen Sie mir die Zusammensetzung der programmgestaltenden Gremien. Welchen politischen Parteien gehören die Intendanten der einzelnen Anstalten der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne an?
Welchen Einfluss haben die Gebührenzahler auf die Programmgestaltung der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne?
Welche Person oder welches Gremium legt die Höhe der Gebühr/Steuer fest? Aufgrund welcher Gesetze oder Verordnungen ist dies der Person oder dem Gremium gestattet? Ist es richtig, dass die unabhängigen (privaten) Sendeanstalten nichts von den Einnahmen durch die Rundfunksteuer/gebühr erhalten? Wenn ja: Warum nicht? Wenn ja: Betrachten Sie dies als Wettbewerbsverzerrung? Bitte begründen Sie Ihre Rechtsauffassung.
Ist es richtig, dass die unabhängigen Sender ihre Werbeschaltungen üblicherweise durch eine Tochtergesellschaft des Medienkonzerns ARD zugewiesen bekommen und somit von dieser wirtschaftlich abhängig sind?
Laut meinen Informationen belaufen sich die Einnahmen durch die Rundfunksteuer/gebühr gegenwärtig auf rund 8 Milliarden Euro. Wie hoch sind die Einnahmen durch offiziell geschaltete Werbung? Wie hoch sind die Einnahmen durch verdeckt geschaltete Werbung wie zum Beispiel das sogenannte Product Placement? Wie hoch sind die Einnahmen durch den Verkauf von Erzeugnissen der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne wie CDs, DVDs, Büchern, Eintrittskarten usw.?
Ist es richtig, dass weit mehr als die Hälfte der Ausgaben der "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne im Verwaltungsbereich liegen? Gegenüber welchem Personenkreis sind die "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne bezüglich ihrer Ausgaben rechtfertigungspflichtig? Bitte senden Sie mir eine kurze Übersicht über diese Ausgaben.
Ist es richtig, dass für die Umstellung des alten Gebührensystems auf das neue ein gewaltiger Verwaltungsaufwand entsteht und mehrere Hundert zusätzliche Stellen bei der GEZ/AZDBS besetzt worden sind? Bitte nennen Sie mir die Kosten der Umbenennung. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert halten und woher Sie diese erhalten haben. Bitte löschen Sie alle mich betreffenden Daten. Bitte begründen Sie jeweils einzeln, wenn Sie bestimmte Daten von mir nicht löschen können oder wollen.
Ich bin nicht an einem kostenpflichtigen Staatsrundfunk interessiert. Ich widerspreche seiner pauschalen Nützlichkeit.
Die Rechtsgutachten von Dr. Anna Terschüren (vormals NDR), Dr. Hermann Eicher (SWR), Ermano Geuer, Christoph Degenhart (für den Handelsverband Deutschland), Frank Auerbach und diverser anderer Juristen stufen die gegenwärtigen ebenso wie die vergangenen Rundfunkgebühren als rechtswidrig ein. Nach meinen Informationen sind noch zahlreiche mich betreffende Verfassungsklagen unentschieden. Ich muss daher auch in Ihrem eigenen Interesse um Aufschub bis zu der endgültigen Feststellung der Rechtswidrigkeit Ihres Anspruches bitten.
Bitte verhindern Sie, dass ich Zugang zu den Sendungen und sonstigen Angeboten der von Ihnen vertretenen "öffentlich-rechtlichen" Medienkonzerne bekomme oder geben Sie diese Bitte an die betreffenden Medienkonzerne weiter. Bei Sendungen lässt sich dies heutzutage technisch leicht durch Codierung lösen, im Internet durch Passwortzugänge der zahlenden Nutzer.
Hilfsweise beantrage ich hiermit eine Befreiung von der Rundfunksteuer/gebühr aufgrund Härtefalls. Ich bin nicht berufstätig und erhalte keinerlei staatliche Zuwendung. Ihre Forderung stellt somit eine erhebliche finanzielle Belastung für mich dar. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde mir durch das Finanzamt ausgestellt. Leider trifft keine der Auswahlmöglichkeiten in Ihrem Vordruck "Antwortbogen" auf mich zu.
Bitte teilen Sie mir noch mit, ob es eine Vorschrift gibt, dass Infopost überhaupt geöffnet, gelesen und bearbeitet werden muss, und welche dies gegebenenfalls ist.

Mit freundlichen Grüßen
...


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