Zur Anregung mein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid der GEZ:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

Damen und Herren!
Hiermit widerspreche ich Ihrem Festsetzungsbescheid, datiert auf den 2.3.15.
Der bei mir am 7.3.15 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
Ferner enthält er formelle Mängel, die ihn ebenfalls unwirksam machen.
Ich kann mir den Zwangsbeitrag nicht leisten. Er beschränkt meine finanziellen Möglichkeiten, von mir bevorzugte Medien oder einen eigenen Internetanschluss zu beschaffen.
Im Bescheid sind nur die Kontaktdaten des "Beitragsservice" angegeben, abgesehen von der Postanschrift nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom "Beitragsservice" und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der "Beitragsservice" nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag "umgehend" zu zahlen. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.
Der Satz "Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in grau und verkleinert und damit schwer lesbar gedruckt. Es stellt sich die Frage, was den "Beitragsservice" dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich schwer lesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.
Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein "Säumniszuschlag" von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.
Darüber hinaus ist der Bescheid aus mehreren Gründen rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt. Zum einen handelt es sich bei den "Beiträgen" um eine Zwecksteuer, wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen. Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dies verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG. Gemäß GG 105 2a gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern.
Ebenfalls betroffen ist die Informationsfreiheit nach Artikel 5 GG, aufgrund derer ich auch ein Recht habe, Medien NICHT zu nutzen. Auch berührt ist meine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG.

Ihnen von mir gestellte Fragen wurden mehrfach ignoriert oder nachweislich falsch beantwortet.
Ich habe bereits in meinem ersten Schreiben vom 18.4.14 auf die diversen Rechtsgutachten hingewiesen. Inzwischen hat sich auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen in seinem Gutachten vom Oktober 2014 unmissverständlich gegen das gegenwärtige Rundfunksystem ausgesprochen.

Außerdem stelle ich hiermit einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

Ich behalte mir weiteren Sachvortrag vor.
Sämtliche Zahlungen erfolgen unter Zwang und unter Vorbehalt!

Mit freundlichen Grüßen


Übersicht Rundfunksteuer
diverse Rechtsgutachten zur Sache
Zeitungsartikel zur Sache
Sich wehren und aktiv sein

Übersicht zu diesen Seiten Corona aktuell Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht,
wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.

Mahatma Gandhi