In den kommenden Ausgaben des Kiezboten möchte ich den Kieznachbarn Tipps zum Sparen geben. Darunter verstehe ich keinen Verzicht, sondern die Vermeidung unnötiger Ausgaben.
Befreiung von der RundfunksteuerDie folgenden Personen können sich von der GEZ befreien lassen:- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II - Empfänger von Grundhilfe im Alter (§§ 41 bis 46 SGB XII). - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII oder § 27a/d BVG) - Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 99 und 100 Nr. 5 SGB III) - Ausbildungsgeld-Empfänger (§ 104 SGB III) - Bafög-Empfänger - Sonderfürsoge-Berechtigte (§ 27e BVG) - Taubblinde oder Empfänger von Blindenhilfe - Empfänger von Pflegegeld, Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) oder Hilfe zur Pflege im Sinne der Kriegsopferfürsorge - Pflegezulagen-Empfänger (§ 267 Abs. 1 LAG) oder bei einem Freibetrag wegen Pflegebedürftigkeit (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG) - Empfänger von Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Personen, denen eine der in §4 Abs. 1 RBStV genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wenn die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist Mit zuerkanntem RF-Merkzeichen können eine Ermäßigung beantragen:- Sehbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 60%- Hörgeschädigte, bei denen eine Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist - bei mindestens 80%iger Behinderung ohne Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen
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Wer nichts davon vorweisen kann, hat kaum Aussicht auf Einsicht. Hier bleiben nur noch der Versuch der Verweigerung, der Rechtsklage sowie Aufklärungsarbeit. Nützlich wäre auch Druck auf die Politiker. Denn letztlich wird es die Politik sein, welche dem System eines Tages eine moderne Form geben muss.
| Themen zum Beispiel: Terrorismus Programmwahl Umsonstkultur |
| ![]() Oliver H. Herde |
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